Folgestatement zu „Falsch verbunden?“

„Im Bilde der kommenden studentischen Gemeinschaften wird kein Platz mehr sein für die Veranstaltungen von Mensuren, die Behauptung und Herausstellung eines besonderen studentischen Ehrbegriffs, die Abhaltung geistloser und lärmender Massengelage, die Ausübung einer unfreiheitlichen Vereinsdisziplin und das festliche Tragen von Farben.Es wäre verhängnisvoll, wenn auch nur kleine Gruppen der Studentenschaft diese Formen wieder verwirklichten. Daher trennt sich von der Universität jeder, der diese Formen wieder erwecken will, und die Universität wird auch von ihrer Seite diese Trennung energisch vollziehen.“

Aus einer Entscheidung des Großen Senats der Universität Tübingen von 1947[1]

1. Rekapitulation der Ereignisse – Stand vom 28.04.2024

Bevor wir uns inhaltlich äußern, möchten wir zunächst den Verlauf der Kommunikation kurz darstellen. Sämtliche Kommentare sind wörtlich übernommen, wir berufen uns hierbei auf § 51 UrhG.

Am 22.04. veröffentlichten wir auf unserer Webseite ein Statement über den Elitarismus der Tübinger Verbindungen sowie einen Vortrag von Herrn Prof. Eisele über den Tatort aus strafrechtlicher Sicht bei der Landmannschaft Schottland Tübingen. Auf unserem Instagram-Account posteten wir einen Ausschnitt des Statements und einen Verweis auf unsere Webseite.

(1) Noch am selben Tag kommentierte Herr Prof. Eisele mit seinem Privataccount unter unserem Statement: „Ein Vortrag ist keine Zusammenarbeit. Und die einzelnen Verbindungen sind differenziert zu betrachten. Pauschalität wird der Realität leider selten gerecht. Ich würde auch beim akj vortragen, obwohl ich inhaltlich auch nicht jede Position teile 🤷.“

Als Reaktion auf eine Antwort unter seinem Kommentar ergänzte er am folgenden Tag: „ Ihr Bericht ist überdies unzutreffend. Denn der Vortrag über den Tatort setzt sich mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Voraussetzungen auseinander und stellt den Bezug zur Ethik her. Diesen habe ich bereits mehrfach gehalten, so dass der Zugang auch anderweitig möglich ist. Er ist publiziert und stammt aus der Zusammenarbeit mit dem Ethikzentrum. Unzutreffend ist der Satz des akj: ‚Ebenso der Vortrag von Herrn Prof. Eisele, der in sich kein kritisches Thema behandelt‘. Es ist interessant, einen Vortrag zu bewerten, ohne ihn zu kennen.“

(2) Darauf antworteten wir unter dem Kommentar: „@joergeisele Herr Eisele, selbstredend betrachten wir Verbindungen kritisch im Wortsinn. Während eine differenzierte Betrachtung geboten und Grundlage jeder Kritik sein muss, kann doch der Verweis auf dieses Gebot nicht über die ja im Grunde anti-demokratischen Verbindungen der LS Schottland hinwegtäuschen. Uns ist klar, dass Sie eine eigene Position zu dieser Thematik haben. Wir argumentieren allerdings, dass Sie durch Ihren Auftritt die Reichweite dieser konkreten Verbindung vergrößern – sie gewinnt an Reputation und kann bei den (Erstsemester-)Studis Werbung in eigener Sache betreiben. Wir sind schließlich ehrlich überrascht, dass Sie auf unsere konkrete Kritik an Ihrem Vortrag bei der LS Schottland nicht eingehen. Wir begrüßen auch den Versuch eine kritische Perspektive auf strafrechtliche Inhalte zu werfen ausdrücklich, glauben aber, dass hier ein Missverständnis vorliegt: Mit „nicht kritisch“ bezeichnen wir nicht die Abwesenheit kritischer Reflexion, sondern die Abwesenheit einer Kontroverse. Schlussendlich: Sicherlich sind Verbindungen differenziert zu betrachten; Indes ist es genau diese Differenzierung, die uns dazu führt, die LS Schottland zu problematisieren, sind doch die Demokratiefeindlichen Vorfälle in deren Umfeld und Dachverband nicht von der Hand zu weisen.“

(3) Am Mittwoch lud Herr Prof. Eisele einige Instagram-Story-Beiträge als Faktencheck zu unserem Statement hoch. Darin heißt es unter anderem:

„Die behauptete rechtsoffene Gesinnung und anti-demokratische Haltung der Verbindung wird u.a. mit einem Tötungsdelikt eines Mitglied einer anderen (befreundeten!) Verbindung begründet und damit nahe gelegt, dass die Tat etwas mit dieser Haltung zu tun hat:“

„Es handelte sich um einen Streit um ein Einstecktuch in einem Nachtclub, der mit Alkoholisierung verbunden war, aber um keine Tat mit „rechtem Bezug“

„Was hinsichtlich des bereits 10 Jahre alten Vorfalls verschwiegen wurde: Der Student wurde angegriffen, handelte in Notwehr und wurde rechtskräftig freigesprochen.“ „Der BGH teilte die Auffassung des Landgerichts“

„Ich denke, dass der akj schlicht einen anderen Anspruch haben sollte. Differenziertheit und präzise Argumentation gehören dazu. Und noch eines: Es gibt Verbindungen, bei denen ich niemals vortragen würde.“

Seine Aussagen zu dem rechtskräftigen Freispruch belegte Herr Prof. Eisele zudem mit Screenshots des BGH-Urteils.

(4) Am Donnerstag Abend kommentierte ein weiterer Professor der Juristischen Fakultät, Herr Picker, mit seinem privaten Account unter unserem Beitrag: 

„Ernsthaft, lieber akj?!? Du bist da mal ganz grundsätzlich falsch abgebogen: 

1. Einen Vortrag bei oder vor jemandem zu halten ist keine ‚Zusammenarbeit‘ – und zeigt auch keine inhaltliche Nähe. Ich würde zB zum Arbeitsrecht bei der Hans-Böckler-Stiftung ebenso wie bei der KAS und genauso beim DGB oder der BDA vortragen.

2. Die Grenze ist die Verfassungswidrigkeit der fraglichen Organisation – oder zumindest deren fehlendes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Davon kann hier überhaupt nicht die Rede sein. Im Gegenteil: Es handelt sich um eine politisch unbescholtene Verbindung.

3. Der Akj sollte sich mal die Wissenschaftsfeindlichkeit und Intoleranz dieser Aktion vorhalten. Oder will der Akj uns auch künftig vorschreiben, wozu wir forschen und was wir lehren dürfen?! Erinnert mich jedenfalls an ganz dunkle Zeiten unserer Geschichte…“

Kurz darauf ergänzte er: „Und das sage ich als jemand, der bewusst nie in einer Verbindung war oder einer solchen nahestand.“

(5) Daraufhin antworteten wir: „Sehr geehrter Herr Picker, In aller Deutlichkeit: Wir haben keinerlei Interesse an einer Auseinandersetzung mit Personen, die die Taten des NS-Regimes verharmlosen indem sie unliebsame Kritik in der ‚dunklen Vergangenheit‘ verorten. Für jemanden, der auf die ‚freiheitlich demokratische Grundordnung‘ pocht, ist das ein Armutszeugnis. Wir sind zu jeder Diskussion bereit. Die Grenze bildet jedoch der Anstand.“

(6) Herr Prof. Picker reagierte darauf wie folgt: „@akj.tuebingen Ich glaube, wir sollten miteinander reden. Mein Angebot dazu steht. Jederzeit. Übrigens biete ich dem Akj ausdrücklich eine Vortragsreihe zum NS-(Un)Recht an, die ich damals an der Uni Konstanz organisiert habe. In der Tat haben Sie darin recht, dass diese Diktatur einmalig schlimm war. Dass relativiere ich auch nicht. Nur: Ihre Intoleranz ist gefährlich. Sie müssen nämlich nicht lange in unserer Geschichte zurückblicken, da wurde politisch und gesellschaftlich Druck ausgeübt, Ihren Veranstaltungen fernzubleiben… das meinte ich.“

(7) Nicht lange danach erneut Herr Prof. Eisele: „@akj.tuebingen Ihre Ausfḧrungen zum nationalsozialistischen Schönfelder und die Ehrung durch die Schotten bestehen auch keinen Faktencheck und spielen mit dem Feuer. Ich habe bewusst darauf verzichtet, das erneut mit Screenshots und Erläuterungen öffentlich auseinander zu nehmen. Denn dazu ist das Thema viel zu sensibel und gehört anders besprochen. Leider ist der Ursprungspost des akj schlecht recherchiert, zum Teil unreflektiert aus dem Netz übernommen und insgesamt peinlich. Die zahlreichen Rückmeldungen, die ich bekommen habe, sind für den akj verheerend. Das ist schade, denn ich schätze studentisches Engagement. Es wäre schön, wenn der akj nicht nur kritisch gegenüber anderen, sondern in dieser Sache auch gegenüber sich selbst wäre. Wer auch immer den Text verfasst hat, sollte Verantwortung übernehmen. Und gerne bin auch ich zum Gespräch bereit.“

Kurz darauf ergänzte er noch: „@akj.tuebingen Sie sollten aufhören, andere Menschen derart populistisch zu diskreditieren. Das ist einer Juristin bzw. eines Juristen nicht würdig.“

Im Folgenden wird inhaltlich an das Statement vom 22. April angeknüpft.[2] Aufgrund der hohen Resonanz und des Interesses sollen die dort verhandelten Themen eine inhaltlich-sachliche Vertiefung erfahren.

2. Was ist Kritik?

Bevor wir nun konkret inhaltlich aufgreifen, was noch aufzugreifen ist, möchten wir mit dem Begriff Kritik beginnen – Kritisch sein ist “in”. Kritisches Denken ist etwas, dessen sich doch jeder gerne rühmt, wozu doch besonders in der Universität angeregt werden soll. Sogar in § 5a DRiG heißt es: “Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die ethischen Grundlagen des Rechts und fördern die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts”.

Indes wird nur sehr selten darüber gesprochen, was „Kritik“ eigentlich ist. Auch Herr Eisele fordert von uns die kritische Reflexion, scheint jedoch keinen wirklichen Begriff von Kritik zu haben. Wir halten es daher für notwendig, mit einer Klärung den Aufschlag zu machen in Form der von Reinhard Koselleck vorgebrachten Definition: 

„Die Kritik ist eine Kunst des Urteils, ihre Tätigkeit besteht darin, einen vorgegebenen Sachverhalt auf seine Echtheit oder Wahrheit, seine Richtigkeit oder Schönheit hin zu befragen, um aus der gewonnenen Erkenntnis heraus ein Urteil zu fällen, das sich nach Ausweis des Wortgebrauchs auch auf Personen erstrecken kann. Im Zuge der Kritik scheidet sich also das Echte vom Unechten, das Wahre vom Falschen, das Schöne vom Häßlichen, das Rechte vom Unrechten.“ [3]

Gleichwohl muss Kritik, will sie nicht in Ideologie[4] fallen, notwendig dialektisch sein, sofern sie die Bedingung der Möglichkeit reflexiv in ihre Arbeit aufzunehmen hat. Hier unterscheidet sich kritisches von unkritischem Denken. Letzterem gelten die Genesis der Sachverhalte sowie die entsprechende Verwendung der Begriffssysteme als äußerlich[5]. Dem Ersteren gilt seine Verortung im kritisierten Ganzen als selbstverständlich sowie gleichzeitig als Ausweis der Notwendigkeit seiner Existenz. Übt man Kritik an einem Gegenstand, so ist diese insofern notwendig immanent, als dass der kritisierte Gegenstand am eigenen Maßstab gemessen und  schließlich dem Widerspruch überführt wird.[3]Schließlich ist Kritik also die Zerlegung des Gegenstandes in Relation zu seinen immanenten Bestimmungen in der Absicht, den Gegenstand der Kritik abzuschaffen und folglich die Kritik gleich mit. Kritik und kritisches Denken sind somit kein narzisstischer Selbstzweck, welcher der Überhöhung des eigenen Selbst als „ach so kritischem Geist“ dient, sondern in ihr reflektiert sich das Versprechen einer Welt, in der alle ohne Angst verschieden sein können[4], sie ist immer nur Mittel zum Zweck, niemals Selbstzweck.[5] Folgt man nun diesen Ausführungen, erscheint der Eiselesche Mangel am Begriff in aller Deutlichkeit. Verzichtet wird auf jedwede Darstellung des Gegenstandes, es bleiben Behauptungen. Ferner greift er auf wenig elaborierte Rhetorik, bisweilen gar plumpe Wortwahl, zurück. Da diese im Verlauf der Darstellung eine gesonderte Berücksichtigung erfahren wird, muss an dieser Stelle der Verweis genügen. Sofern also Herr Eisele eine dem Gegenstand äußerlich bleibende Anmerkung zu unserem Post abgibt, sind seine Ausführungen dem Verdikt des unkritischen Denkens insofern zu unterwerfen, als dass sich unschwer eine autoritäre Diskursstrategie erkennen lässt. Auch hierzu im Folgenden mehr. Soweit wir also größtenteils bereits die methodische Herangehensweise in Herrn Prof. Eiseles Behauptungen zurückweisen, so ist doch auf das Wenige in seinen Anmerkungen, das tatsächlich inhaltlicher Art ist, einzugehen.

2.1. Das Einstecktuch der Nibelungia Marburg

Die von Herrn Prof. Eisele vorgebrachten Fakten bezüglich des Tötungsdeliktes sind korrekt. Jedoch verfehlt die vorgebrachte Kritik den eigentlichen Gegenstand unserer Aussage: In unserem Ausgangsstatement heißt es: “Ganz im Sinne der Vernetzung unterhält die nach rechts offene Landsmannschaft Schottland zudem eine Freundschaft zu der Landsmannschaft Nibelungia Marburg, die im Oktober 2014 aufgrund eines Vorfalls mediale Aufmerksamkeit genoss, bei dem ein Mitglied der Landsmannschaft einen anderen Studierenden infolge eines Streits über ein Einstecktuch mit einem Messerstich getötet hatte.” 

Der hier angebrachte Zeitungsartikel belegt lediglich die mediale Aufmerksamkeit, die die Nibelungia Marburg im Rahmen des Tötungsdeliktes erhielt, einen inhaltlichen Zusammenhang zu der LS Schottland oder sogar einer Rechtsoffenheit wird durch uns weder dargestellt noch suggeriert. 

Nichtsdestotrotz muss an dieser Stelle erwähnt sein, dass der durch Notwehr gerechtfertigten Tötung ein eskalierter Streit unter Mitgliedern befreundeter Verbindungen um ein Einstecktuch zugrunde lag und der Täter zwar bezüglich der Tötung freigesprochen, jedoch wegen unerlaubten Besitzes einer Präzisionsschleuder rechtskräftig verurteilt wurde.[9]

2.2. Über Schönfelder und Instagram

Zudem warf Herr Prof. Eisele uns vor, dass unsere „Ausführungen zum nationalsozialistischen Schönfelder und die Ehrung durch die Schotten […] auch keinen Facktencheck [bestehen würden]“. 

An erster Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Verstrickungen und Aktivitäten von Heinrich Schönfelder in das NS-Regime so schwerwiegend waren, dass der C.H.Beck-Verlag sich 2021 dazu entschied, das Standard-Werk des „Schönfelders“ in „Habersack“ umzubenennen.[10] Grundlage für diese Entscheidung bildet ein Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin (ifz), das im Jahr 2023 veröffentlicht wurde. Darin heißt es unter anderem: 

„[B]ei Schönfelder […] [hatten sich] seit der Jugend extrem nationalistische Deutungen konstant zu einer völkischen Ideologie verdichtet“.[11]

„Während des ‚Dritten Reiches‘ hat Schönfelder ausweislich seiner Beurteilungen als ein im Sinne des NS-Regimes politisch außerordentlich zuverlässiger und weltanschaulich vom Nationalsozialismus überzeugter Beamter und Richter gearbeitet. Quellen, die einen hiervon abweichenden Schluss zulassen, sind nicht bekannt.“[12]

„Ausweislich der historischen Quellen zählte Heinrich Schönfelder bereits in der Weimarer Republik zu den rechtsextremistischen Demokratiefeinden, die eine faschistische Diktatur in Deutschland anstrebte. Im Verlauf der 1920er Jahre verfestigte sich bei ihm stetig eine etatistisch-autoritäre, völkisch-nationalistische und antisemitisch-rassistische Weltsicht. Während des „Dritten Reiches“ hat er sich vorbehaltlos mit den Zielen des Nationalsozialismus identifiziert und als Beamter und Richter zu deren Umsetzung beigetragen.“[13]

Institut für Zeitgeschichte

Hier sind nun einige Bemerkungen zum Begriff der “Ehre” anzuführen. Der Begriff „ehren“ wird im Duden wie folgt definiert: „jemandem Ehre, [Hoch]achtung erweisen“ und nennt als Synonyme „Achtung entgegenbringen/erweisen, anerkennen, auszeichnen“.[14] Dabei stammt der Begriff der Ehre von dem mittelhochdeutschen ēra ab, welches mit „Ansehen, Wertschätzung, Berühmtheit, Würde“[15] zu übersetzen ist.

Legt man den angeführten Begriff von „Ehre“ zugrunde ist doch die Formulierung, die Schotten erwiesen Heinrich Schönfelder Ehre, so banal wie treffend. In regelmäßigen Abständen erwähnen sie ihn in ihrer Onlinepräsenz. So etwa die Tatsache, dass Heinrich Schönfelder bis zu seinem Tod 1944 Mitglied der Landmannschaft war oder historische Portraits von Schönfelder mit der Bildunterschrift „Bestätigen hiermit gerne, dass sich unser lieber Alter Herr #Schönfelder auf dem Paukboden recht erquicklich gezeigt hat.“[16] auf Ihrem Instagram-Account geteilt werden.

Auch wenn man über den Begriff der Ehrerweisung grundsätzlich streiten mag, zeigt diese öffentliche Darstellung doch entweder eine mangelnde historische Auseinandersetzung mit der Person Heinrich Schönfelder oder aber einen aus demokratischer Perspektive mehr als bedenklichen Umgang mit seiner Person.

3. Begriffliche Klärungen

Sofern wir uns obiger Definition der Kritik unterwerfen, ist nun also eine Reihe begrifflicher Klärungen vorzunehmen. Die Wahl der Begriffe folgt aus den oben aufgeführten Instagram-Kommentaren und begründet sich in der in diesen evident gewordenen mangelnden Durchdringung der Momente,[17] einem Mangel der sich so im Begriff niederschlägt.[18]

3.1 Rechts und Links

Hinsichtlich dieser in sich bereits recht unscharfen Unterscheidung[19] orientieren wir uns zunächst an Noberto Bobbios allgemein anerkannter Differenzierung. Er schreibt:

“The theme that recurs in all the variations is the distinction between a horizontal or egalitarian perception of society and a vertical or inegalitarian perception of society . Of the two , it is the former which maintains the more constant value . One could almost say that the left!

[R]ight distinction revolves around the concept of the left , and that the variations are based upon the different possible opposites to the principle of equality , which can be variously the inegalitarian principle , the hierarchical principle or the authoritarian principle . “[20]

Noberto Bobbios 

Auf Basis dieser Definition wird sich die Charakterisierung der meisten Verbindungen als rechts als ein zwingender Schluss[21] erweisen. Analyse und Kritik fallen im Folgenden zusammen, ganz der Struktur immanenter Kritik folgend.[22]

3.2 Über Männer und Eliten

“Je ohnmächtiger das Ich des einzelnen sich heute weiß, je mehr ihm die Möglichkeit der Realisierung in der Praxis verbaut ist, desto mehr hat es das Bedürfnis, sich selbst zu bestätigen und zu erhöhen. Aus innerer Unsicherheit und Schwäche verlangt es nach einem Kollektiv, als dessen Teil es sich stark fühlen kann. Dem kommen die Verbindungen entgegen, nicht bloß durch die Aufnahme des Individuums in den eigenen Verband, sondern durch die Tradition vom starken Staat und nationalem Selbstbewußtsein für das sie einstehen. [Wir] halten sie persönlich für recht zeitgemäß, und das ist kein Kompliment. Aber es widerspricht [unserem] Begriff von geistiger Verantwortung, daß verdinglichte[23] Ideen von dem, was Tugend, Staat und Menschheit sein sollen, oder überhaupt ein fixiertes Leitbild die handfeste Voraussetzung jugendlicher Beziehungen bilden, anstatt Gegenstand kritischer Reflexion zu sein.”[24]

3.2.1. Eliten

Die hier von Horkheimer pointierte Beschreibung korporierter Einstellungen spiegelt sich im Habitus[25] der entsprechenden Kommilitonen. Zwar keinem positivistischen Beweis zugänglich, so wahr ist doch die Beobachtung des höhnischen und überlegenen Blicks auf Nicht-Korporierte oder andere, die vermeintlich „unter ihnen“ stehen. Soweit diese Notiz aber einen Anspruch auf Evidenz erhebt, so notwendig folglich der Beleg. Anzuführen ist vorab die Verschiedenheit möglicher Korporationen. Gleichwohl vermag diese doch über eines nicht hinwegzutäuschen: Schon immer sind Verbindungen Ort der Elitenbildung.

Seit 1871[26] haben verschiedene Korporationen einen massiven Einfluss auf die politische Elite: Die Leiter der 1871er Reichskanzlei waren fast ausnahmslos alle Mitglieder der Kösener Corps, die Reichs- und Landtagspräsidenten gehörten überwiegend dem Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) an.[27] 1903 waren von 35 Regierungspräsidenten 21 Mitglieder der Corps und alle der Polizeipräsidenten von Berlin mit einer Ausnahme in einem der Kösener Corps organisiert.[28]

In der academia, der Zeitschrift des Cartellverband (CV) heißt es 1986: “Überlege, wenn Du oder Deine Personalabteilung einen qualifizierten Mitarbeiter oder Hochschulabsolventen suchst, ob nicht auch ein Cartellbruder die gestellte Aufgabe übernehmen könnte.”[29]

Im 11. Deutschen Bundestag war der CV mit über 30 Abgeordneten, die CV-Mitglieder waren, zahlenmäßig die größte Abgeordnetengruppe.[30]

Auch jetzt noch sind ehemalige Burschenschafter in Bundes- und Landtagen überdurchschnittlich stark vertreten. Die Zeitschrift “Der Burschenschafter”, das halbjährlich erscheinende Heft der ADB, der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft, veröffentlichte nach der Bundestagswahl 2017 eine Liste ehemaliger Burschenschafter in Parlamenten. 9 MdB der 2017er Wahlperiode hatten demnach eine burschenschaftliche Vergangenheit[31], ebenso wie 15 weitere MdL. Auch in Österreich sind 36 Abgeordnete des Nationalrates und der Landtage namentlich in der Liste des “Burschenschafters” aufgeführt.[32] Diese Zahlen beziehen sich explizit nur auf Burschenschafter, Mitglieder weiterer Verbindungen kommen noch dazu. Im vorherigen Heft 02/2017 erwähnten zwei der Autoren zudem, selbst für den Bundestag zu kandidieren.[33]

Auch aktuell werben viele der Verbindungen auf ihren Webseiten damit, durch Vernetzung und Kontakte mit den Alten Herren Praktika und Posten zu vermitteln. Auf der Webseite der Landmannschaft Schottland Tübingen heißt es beispielsweise: “Unsere Verbindung bildet ein weltweites, fachübergreifendes Netzwerk von Akademikern, die sich auf dem Lebensweg austauschen und fördern. Ergänzt wird unser Netzwerk durch die Mitglieder unserer befreundeten Verbindungen in aller Welt”.[34] Deutlicher formuliert es die K.St.V Alamannia Tübingen:Nicht selten ergeben sich über die generationsübergreifenden Kontakte auch interessante berufliche Chancen, wie z.B. für Praktika, Nebenjobs während des Studiums und verschiedenes mehr.”[35]

Daneben erscheint diese Elitenbildung auch aus demokratietheoretischer Sicht problematisch. Zu unterscheiden ist zunächst innerhalb des Begriffs „Elite“. Mag die Elite einerseits eine spezifische Stellung in einer Gesellschaft verweisen, so verweist eine andere Konnotation auf einen Status, der aus harter Arbeit folgt. Die Elite wäre aus dieser Perspektive eine, welche sich durch harte Arbeit in eine gesellschaftliche Position brachte und dort ihre erworbenen Fähigkeiten einsetzt.[36] Indes ist dies im Falle von Verbindungen mitnichten der Fall und stellt vor diesem Hintergrund grade das Problem dar. Soweit Verbindungen der Elitenförderung dienen, ist ein Begriff von Elite anzulegen, der vor allem auf die gesellschaftliche Stellung abhebt. Anders als es das süffisante Lächeln so mancher Bootsschuhenthusiasten andeutet, ist grade nicht der Fall, dass es die Schlausten, die Besten sind, welche in entsprechende Positionen kommen, sondern die, welche in ihrem Studium mit dem Papst Bekanntschaft machen, ihre Kommilitonen demütigten, nur um dann vor alten Herren in die Knie zu gehen.[37] Kultiviert wird hier nicht Aufklärung, sondern Unterwerfung. Kultiviert wird nicht Intellekt, sondern Idiotie. Die mit dem Verbindungswesen einhergehenden Seilschaften führen so schließlich dazu, dass bisweilen ungebildete, ungeeignete Individuen an Positionen kommen, die anderen verwehrt bleiben. Auf diesem Wege werden Eliten (re)produziert, die Eliten sind, weil sie Eliten sind.[38] Kultiviert wird ferner eine Lebensart, die auf Überheblichkeit und Abwertung anderer fußt, auf all die Menschen herabblickt, denen es eben nicht vergönnt war, im gutsituierten Bildungsbürgertum aufzuwachsen.[39] Grundsätzlich ist zu bemerken, dass eine jede Form dieser Elitenbildung zu problematisieren ist. Sobald nämlich Posten und Stellen durch aufgeführte Seilschaften vergeben werden, ist der Weg für all jene, die sich diesen nicht unterwerfen, versperrt. In einer Demokratie sollte jedes Amt jedem Menschen offenstehen, eine lebendige Demokratie lebt gerade vom Austausch der Ämter, ihrer Besetzung durch neue Gesichter mit wohlüberlegten Ideen. Dem stehen Verbindungen mit ihrer Form der Elitenbildung entgegen. Das Versprechen einer freien und gleichen Gesellschaft wird folglich dann konterkariert, wenn Bootsschuh und Steppjacke einen Karrierevorteil bieten, wenn die Abwertung von Frauen Türen öffnet.[40] Und schließlich: Dieser Weg steht eben nicht allen offen. Dieser Weg öffnet sich nur für diejenigen Studenten, die bereit sind, sich den aufgeführten archaischen Ritualen zu unterwerfen. So verschließt sich die Elitenreproduktion all jenen, die nicht bereit sind, den entsprechenden Preis zu zahlen.[41] Wären diese Eliten tatsächlich durch Bildung und Anstand, durch Aufklärung und Respekt zu Eliten geworden, so wäre doch die Kritik eine andere. Bisweilen ist es aber so: In Verbindungen reproduziert sich eine Elite, die vor allem eins sein will: Besser als alle anderen. Dass dies weniger ein demokratisches, sondern viel eher ein ständisches und damit demokratiegefährdendes Weltbild ist, bedarf wohl kaum einer Erwähnung.

3.2.2. Männerbünde

Hinzu kommt die männerbündische Einrichtung der vorgelegten Strukturen, die nach wie vor eine „der zentralen Gemeinsamkeiten studentischer Verbindungen“ darstellt.[42] „Sowohl in der Literatur von Verbindungsmitgliedern, als auch von nicht korporierten Wissenschaftler*innen, werden Studierendenverbindungen als Männerbund klassifiziert“.[43]Es ist selbstredend niemandes Anliegen, irgendjemandem die Art des Zusammenwohnens vorzuschreiben, gleichwohl ist im Sinne des obigen Kritikbegriffs jedweder Gegenstand einer solchen zu unterwerfen. Anzuführen ist hier die patriarchale Ordnung der gegenwärtigen Gesellschaft[44] und ihre Verstetigung durch entsprechende Formen der Organisation. Der Männerbund dient „als Ausdruck gesellschaftlicher Macht- und Herrschaftsstrukturen, in dem sowohl die mann-männliche Erotik ihren Ausdruck findet, wie durch ihn auch Geschlechterhierarchien aufrecht erhalten werden als zentrale Vermittlungsinstanz: Er ist antifeministisch, antidemokratisch-elitär, etatistisch, soldatisch-martialisch, häufig religiös aufgeladen und basiert auf Freundschaft unter angeblich Gleichen, die jedoch durch strenge Hierarchien voneinander geschieden sind“.[45]

Daran anschließend tritt vor allem ein zweites Phänomen hinzu: die internen Hierarchien der Verbindungen. Ämter, Posten und hierarchischer Aufstieg prägten Verbindungen von Anfang an. Bevor überhaupt einer Verbindung als Vollmitglied beigetreten werden kann, muss die sogenannte Fuxen-Zeit durchlaufen werden, mit unterschiedlichen Aspekten, von Geschichtsunterricht, über das Pauken[46] (sogenanntes „Akademische Fechten“) und „niedrigere“ Aufgaben im Haushalt o.ä. Auch danach unterliegen die Mitglieder weiterhin einem starken Kontrollzwang, es wird bei einigen Verbindungen beispielsweise eine regelmäßige Teilnahme an Aktivitäten wie dem Fechten, Kneipen und Konvente verlangt. Diese Kontrollmechanismen gehen bei manchen Verbindungen sogar soweit, dass das Verlassen der Stadt für mehr als 24 Stunden eine vorherige Genehmigung des Konvent/Präsidium voraussetzt. Auch die Organisationsstrukturen sind in der Regel hierarchisch aufgebaut, mit gewählten Ämtern wie „Fechtwart“, „Senior“ oder „Fuchsmajor“ aus den Kreisen der „Aktivitas“.[47]

Eine Gesellschaft, deren Anliegen es ist, eine aufgeklärte zu sein, kann solchen Strukturen nur ablehnend gegenüber stehen. Männerbünde sind vor allem dann ein Problem für eine Demokratie, wenn sich in ihnen entsprechende Rollenbilder reproduzieren und so auf direktem Wege eine Abwertung nicht-männlicher Lebensentwürfe stattfindet. Sofern es das Anliegen einer aufgeklärten Demokratie ist, einer jeden Stimme Gehör zu verleihen, muss es doch zumindest dann als Problem erscheinen, wenn einzelne Stimmen ad-hominem abgewertet werden und ihnen so der Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen erschwert oder gar ganz verwehrt wird. Vor diesem Hintergrund erweisen sich Männerbünde als ein Ort, an dem eine solche Abwertung stattfindet. Die Degradierung von Frauen zum „Dekorativen Element“ auf der alten Website der Schotten[48] ist lediglich ein Beispiel der misogynen und damit schlussendlich menschenfeindlichen Haltung. Mögen Männer ihre aus der fortschreitenden Verwertung des Werts folgende Überflüssigkeit beizeiten mit der Abwertung anderer Geschlechter kompensieren[49], so muss dies doch als Kompensationsreflex, als eine Herrschaftsstrategie enttarnt werden und auf Widerstand stoßen. Hier erscheint der Sachverhalt dann als Wertungsfrage. Auf der einen Seite kleine Jungs[50] in Bootsschuhen, auf der anderen Seite eine Perspektive, die Frauen nicht zu schlichten Accessoires reduziert sehen möchte. Sicher, es gibt Damenverbindungen. Diese stellen in einer patriarchalen Gesellschaftsordnung allerdings etwas fundamental anderes dar als Männerbünde. So haftet an den Männerbünden doch schließlich etwas Archaisches. Hinter Bootsschuh und Steppweste verbirgt sich wenig mehr als das immerwährende Revierverhalten der Adoleszenten, welche ihren Weg zu Macht und Ruhm durch Unterwerfung und Balzritual beschreiten, dabei aber jede Form der Individualität, ja des Geistes, zugunsten einer Gemeinschaft aufgeben, welche sie doch nur dann in ihrem Schoß empfängt, wenn die Unterwerfung soweit ritualisiert wird, dass auch heute noch Nazis zu tragbaren Objekten der Ehrung werden, wie es bei den Schotten der Fall ist. Dass eine solche Struktur, ein solches Verhalten allen Demokrat:innen nur als abzulehnend erscheinen kann, sollte nach oben stehenden Ausführungen evident geworden sein. Zu schließen ist mit Horkheimers Überlegungen zum Verhältnis von Verantwortung und Verbindungen:

„Wie sehr seit je man Freundschaft zu institutionalisieren suchte, das Streben danach widerspricht zugleich ihrem Begriff. Die Stärkung der Verantwortung des Einzelnen einem Bund gegenüber kann mit der Schwächung der Verantwortung vor dem eigenen Gewissen, der Autonomie, zusammengehen. Wenn etwas sich nicht organisieren läßt, dann Freundschaft. Die festgelegte Form des Bundes, wie sehr sie aus der neuzeitlichen Einsamkeit erlöst, mag edlere, der Sache gerechtere Beziehungen, die spontan entstehen könnten, hemmen. Daß Bundesbrüder sich zu Stellungen verhelfen, daß die proklamierte Freundschaft vielfach nur Deckbild eines Zweckverbandes ist, scheint während der Vollbeschäftigung nicht notwendig bedenklich. Ein Unglück geschähe nur dann, wenn die Studenten im Hinblick auf die entscheidende Frage des persönlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens ihre Ideen sich nicht selbst, im Zusammenhang mit ihrer akademischen Ausbildung erarbeiteten und für deren Änderung aus rationalen Gründen offen blieben, sondern sich festlegen ließen durch eine an sie herangebrachte Stereotypie. Die Chancen, daß es so geht, sind nicht gering .“[51]

Im Ergebnis sind Verbindungen also als Orte der Gegenaufklärung zu denunzieren, als ein Hindernis auf dem Weg zu einem wahrhaft demokratischen Miteinander. Zu schließen ist mit der Bemerkung, dass die angesprochene Elitenbildung vorhandene „Kognitionsasymmetrien“ massiv verstärken und damit einen Faktor für den Prozess der Devolution demokratischer Politik und Legitimation darstellt.[52]

3.3. Populismus

Herr Prof. Eisele wirft uns Populismus vor. Auch hier erscheint wieder die Arbeit am Begriff als eine Notwendigkeit. Eine solche Klärung ist vor allem auch insofern nötig, da sich der Begriff zu einem politischen Kampfbegriff zur Denunzierung des politischen Gegners entwickelt hat.[53] Gleichwohl ist es durchaus möglich, den Begriff analytisch zu fassen. Jan-Werner Müller bezeichnet den Kernanspruch aller Populistinnen so: “Wir – und nur wir – repräsentieren das wahre Volk”.[54] Während dieses Element unzweifelhaft ist, so besteht in der Wissenschaft doch Streit über die adäquateste Definition, sodass wir uns an dieser Stelle gezwungen sehen, die uns am zutreffendsten erscheinende vorzulegen.[55] Sie stammt von Cas Mudde und fasst Populismus wie folgt:

“[Populism] is an ideology that considers society to be ultimately seperated into two homogenous and antagonistic groups, the “pure people” versus “the corrupt elite” and which argues that politics should be an expression of the volonté générale[56] of the people.”[57]

Schon auf dieser Grundlage sollte Herrn Prof. Eiseles Behauptung als Subsumtionsfehler erscheinen. An keiner Stelle behaupten wir, für ein wahres Volk[58] zu streiten. Stattgegeben: Herr Eisele bezeichnete nicht uns als Populist:innen, sondern unser Argument als populistisch. Doch auch diese Spezifizierung vermag nicht der geforderten begrifflichen Schärfe Rechnung zu tragen. Nimmt man nun also Abstand von der Definition des Populismus und fragt nach dem, was denn populistisch sei, so mag man dies mit dem Begriff “eine politische Strategie” beantworten. Rückt man dem folgend die Form der Kommunikation in den Blick, so ließe sich eine populistische Argumentationswiese als eine performative[59]beschreiben. Diese zeichnet sich kommunikativ vor allem durch eine in hohem Maße affektive und emotionale Adressierung der Rezipient:innen aus.[60] Auch einen solchen Stil vermögen wir auf unserer Seite nicht zu erkennen, gleichwohl in der Struktur der Eiseleschen Argumentation zu erblicken: Die Denunzierung unliebsamer Kritik als “peinlich”, verbunden mit dem paternalistischen Verzicht “uns auseinanderzunehmen” sowie der Stilisierung als Diskurs(w)ächter verweisen nicht nur auf eine, den obigen Definitionen folgend, populistische Rhetorik. Es ist besonders die beschriebene Inszenierung als Diskurs(w)ächter, verbunden mit recht plumper ad-hominem Argumentation[61], welche Anlass zu diesem Schluss bietet. So offenbart sich Herr Eisele als Autorität, die in professoralem Gestus die kleinen Studierenden des Irrtums überführt, dabei aber voller Generosität auf die Demütigung verzichtet. Ein solches Verhalten entspricht dem, was Johann Christoph Greiling bereits 1805 als „Popularität“ beschrieb. Diese zeigt ihm zufolge ein „Verhältnis der oberen, vornehmen Stände zu den niederen und geringeren, und zwar eine für die letzteren angenehme Herablassung der ersteren“[62] an. Nun möchten wir Herrn Eisele keine Herablassung unterstellen, kommen aber nicht umhin, den professoralen Gestus unter genannter Definition zu subsumieren. Vor diesem Hintergrund erweist sich Herrn Eiseles Verhalten vor allem als durchsichtige Delegitimationsstrategie einer Person, die sich im vollen Brustton der Überzeugung als diskursive Autorität inszeniert. Gleichwohl vermag er diese Inszenierung als Autorität nicht überzeugend zu vollführen, ergeht er sich doch in Begriffen, die in der vorgenommenen Verwendung als leere Signifikanten[63] erscheinen. Dieses Scheitern sowie die Charakterisierung als populistisch finden eine weitere Begründung durch die Abwesenheit des Arguments in Herrn Eiseles Ausführungen:[64]

„Argumente sind, im Unterschied zu Affekten, in Gänze oder in Teilen auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfbar oder auf ihre Plausibilität hin diskutierbar und kritisierbar.“[65]

So müssen wir uns schließlich bei Herrn Eisele entschuldigen. Entschuldigen dafür, dass wir seine Autorität im vorliegenden Sachverhalt nicht als eine solche anerkennen. Zwar mag er diese im strafrechtlichen Bereich durchaus innehaben, indes kann die „guthmüthige Herablassung des Erziehers zum jetzt noch schwachen, aber gute Hoffnung gebenden Lehrlinge“[66] vor allem dann zur Herabsetzung werden, wenn die Asymmetrie zwischen Lehrling und Erzieher sich nicht mehr selbstverständlich in allen Bereichen des Lebens wiederfindet.[67] Wir weisen angesichts des Eiseleschen Mangels am Begriff seine Autorität folglich insofern zurück, als das wir eine adäquate Begriffsbildung als Voraussetzung einer jedweden Diskussion betrachten. Soweit ihm diese evidentermaßen nicht gelingt, kommen wir also nicht umhin, sein Verhalten gemäß der obigen Ausführungen als das eines autoritär-populistischen Diskurs(w)ächters zu charakterisieren, der sich angesichts des mangelnden Begriffs in eine ad-hominem Strategie flüchten muss. Dies vermag nicht zu überzeugen. Schließen möchten wir mit einem edukativen Hinweis:

“Wenn grundlegende Kritik aber immer gleich als ‚populistisch‘ abgetan wird, beraubt sich Demokratie ihres eigenen Lernstoffs.”[68]

An dieser Stelle scheint es abschließend angebracht, mögliche Einwände zu antezipieren, die dem AKJ mit Erscheinen dieses Statements eine „asymmetrische Konfliktführung“ vorwerfen werden: 

Konkret ließe sich möglicherweise formulieren, dass Posts auf Social-Media-Plattformen doch „nicht so ernst zu nehmen“ seien und man hier keine begriffliche Präzision oder gar Wissenschaftlichkeit erwarten dürfe. Es sei eben eh nur ein Hort „verrohter Kommunikation“.

Dem möchten wir mit eben mit diesem Statement entgegentreten. Ein Hochschullehrer sollte sich bei Auftritten auf Social Media keine geringeren Standards als im Hörsaal auferlegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Account sowohl für Privates, als auch Fachliches genutzt wird. Gerade diese Leuchttürme der wissenschaftlichen Landschaft sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen, und sachlich und differenziert in öffentlichen Statements agieren. Dies sollte auch und gerade dann erwartet werden, wenn sie sich selbst als zu Unrecht angegriffen sehen. Gerade dann sollten sie diese Vorbildfunktion wahrnehmen und dem vielbeschworenen schlechten Diskursstil auf Social Media eine bessere Praxis entgegensetzen. Nur damit werden sie ihrer herausragenden Verantwortung als öffentliche Intellektuelle gerecht. Mit Nietzsche gewendet muss durch die Wissenschaft “den bösartigen und gefährlichen Folgen einer Ueberheizung vorgebeugt werden.”[69] An diesem Maßstab messen wir daher das oben dargestellte Verhalten und weisen daher den antezipierten Vorwurf „asymmetrischer Konfliktführung“ von uns. Nochmals: Mit diesem Statement versuchen wir, zumindest unserer Verantwortung gerecht zu werden und einen weiterhin „vernünftigen“ Umgang mit der entstandenen Auseinandersetzung zu pflegen (ausführlicher siehe unten „Was jetzt?“). Abschließend zur Verantwortung: Angemahnt wird, dass ein Vortrag noch keine Zusammenarbeit mit dem Veranstalter einschließt. Dies mag formal betrachtet durchaus richtig sein. Jedoch gilt es auch hier, ein tieferes Reflexionsniveau zu erreichen. Dieses haben wir bereits in unserem Statement angedeutet: 

„Nicht nur an der Uni-Tübingen bietet das Jurastudium durch Bewahrung veralteter Studienstrukturen und seinem langsam voranschreitenden Reformvorhaben viel Raum für den Erhalt der ausgrenzenden Verbindungskultur. Dass diese ‘elitäre’ Parallelwelt zudem noch von Mitgliedern der Fakultät unterstützt wird, trägt dazu bei, dass sich frische Jurastudierende zur Bildung neuer Kontakte und zum Genuss von Studieninhalten einer diskriminierenden Netzwerkstruktur aussetzen müssen. Außerdem riskiert dieser Umgang mit Verbindungen, dass zukünftige Jurist*innen, die einmal das Recht in diesem Staat tragen sollen, von fragwürdigen „elitären“ Parallelgesellschaften sozialisiert werden.” 

Damit muss sich ein Referent auseinandersetzen, um seiner Verantwortung gerecht zu werden.[70] Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Gerade dieser Reflexionsprozess, der offensichtlich erhebliche Teile der Fakultät anspricht, sollte angestoßen werden. Dies dürfte gelungen sein.

4. Toleranz und Intoleranz

Herr Prof. Picker hingegen erblickt eine “gefährliche Intoleranz” in unserer Kritik.

Vorangestellt sei zunächst, dass bereits unser Grundgesetz intolerant ist.[71]

Angebracht erscheinen hier einige weitergehende Überlegungen. Weit bekannt ist Karl Poppers Paradoxon der Toleranz. So schreibt er in “Die offene Gesellschaft und Ihre Feinde Bd.I”: 

“Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranten zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit Ihnen.”[72]

Zugegeben, voranstehendes Zitat sagt recht wenig über die Inhalte von Toleranz und Intoleranz. Gleichwohl soll es der Illustration insofern dienen, als dass gewisse Grenzen der Toleranz unmittelbar einsichtig werden sollten. Ganz plastisch: Ein Raum voller extrem Rechter[73] wird für Juden und Jüdinnen niemals ein sicherer sein. Ein Raum voll extrem Linker umgekehrt für extreme Rechte nicht zwingendermaßen. Auf Grundlage dieses kurzen Beispiels wird die Bedeutung des Zitats deutlicher: Denn während die Extreme Rechte Juden und Jüdinnen nur aufgrund ihrer Eigenschaft als Juden und Jüdinnen hasst, wenden sich extrem Linke nur solange gegen extreme Rechte, wie sie eine Gefahr für etwa jüdisches Leben darstellen.[74] Kurzum: Extrem Rechte werden solange nicht toleriert, bis sie aufhören, eine Gefahr für andere darzustellen. 

Natürlich sind mitnichten alle Verbindungen der extremen Rechten zuzuordnen, nicht alle Verbindungen stellen eine Gefahr für Menschen, die anders als sie sind, dar. Gleichwohl vermag dieses Faktum sie doch nicht aus der Kritik zu nehmen: wie oben ausgeführt, sind Verbindungen männerbündisch-elitäre Vereinigungen, denen sich durchaus eine strukturelle Demokratiefeindlichkeit unterstellen lässt. 

Sofern wir als AKJ die Aufgabe der Kritik in der Abschaffung des Gegenstandes sehen und soweit alle Zustände zu überwinden sind, in denen der Mensch ein geknechtetes, ein verächtliches, ein elendes Wesen ist,[75] soweit sind auch Verbindungen als Hindernisse zu einer wahrhaft freiheitlichen-demokratischen Ordnung zu verstehen. Unsere Kritik richtet sich folglich gegen die Strukturen und die damit verbundenen Einstellungen. Solange diese existieren streben wir weiter nach der wahrhaften Verwirklichung der Toleranz, oder mit Marcuses Worten:

“[Die] Toleranz kann allerdings nicht unterschiedslos und gleich sein hinsichtlich der Inhalte des Ausdrucks in Wort und Tat; sie kann nicht falsche Worte und unrechte Taten schützen, die demonstrierbar den Möglichkeiten der Befreiung widersprechen und entgegenwirken. Solche unterschiedslose Toleranz ist gerechtfertigt in harmlosen Debatten, bei der Unterhaltung, in der akademischen Diskussion; sie ist unerläßlich im Wissenschaftsbetrieb, in der privaten Religion. Aber die Gesellschaft kann nicht dort unterschiedslos verfahren, wo die Befriedung des Daseins, wo Freiheit und Glück selbst auf dem Spiel stehen: hier können bestimmte Dinge nicht gesagt bestimmte Ideen nicht ausgedruckt, bestimmte politische Maßnahmen nicht vorgeschlagen, ein bestimmtes Verhalten nicht gestattet werden, ohne daß man Toleranz zu einem Instrument der Fortdauer von Knechtschaft macht.”[76]

5. Schluss oder: Was jetzt?

Anlass dieser Ausführungen war der Versuch, die Diskussion auf ein angemessenes Niveau zu heben. Wir hoffen diesem Anliegen, unserer Verantwortung und damit unserem Anspruch hinreichend gerecht geworden zu sein. Für uns als AKJ ist damit die Arbeit nicht beendet. Wir werden weiterhin, soweit es unsere Kapazitäten zulassen, immer dort intervenieren, wo es geboten scheint. Aufklärung, so schrieb Kant 1784, ist der Ausgang des Menschen aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit.[77] Ganz in dieser Tradition möchten wir mit unseren Vorträgen und Interventionen uns und unsere Kommiliton:innen dazu anregen, den Mut zu haben, sich des eigenen Verstandes zu bedienen. Nochmals: Unsere Arbeit ist daher nicht beendet. Die aktuelle Thematik soll daher im Rahmen eines Vortrages noch in diesem Sommersemester weiter thematisiert werden. Wir befinden uns momentan auf der Suche nach geeigneten Referent:innen. Zu dieser Veranstaltung und der anschließenden Diskussion laden wir selbstverständlich alle Interessierten und Beteiligten ganz herzlich ein.

Fußnoten
[1] Neuhaus, S. 39.
[2] https://akj-tuebingen.de/falsch-verbunden/, Abruf: 28.04.2024.
[3] Koselleck, S. 89. Für eine weitere etymologische Auseinandersetzung s. Koselleck, 196ff.
[4] Zum Begriff Ideologie s. Eagleton.
[5] Horkheimer 1988, S. 182.
[6] Adorno 2010, 50f., s. auch Jaeggi S. 283ff.
[7] Adorno 1951, S. 185.
[8] Foucault, S. 12
[9] BGH StR 219/16, Rn. 1.
[10] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/beck-verlag-benennt-werke-nationalsozialistisch-belasteter-herausgeber-um, Abruf: 28.04.2024. 
[11] IfZ, S. 5.
[12] IfZ, S. 6.
[13] IfZ, S. 6.
[14] Duden online, https://www.duden.de/rechtschreibung/ehren, Abruf: 28.04.2024.
[15] DWDS, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen online, https://www.dwds.de/wb/etymwb/Ehre, Abruf: 28.04.2024.
[16] https://www.instagram.com/p/B_6-KTdDk0u/?img_index=2,, Abruf: 28.04.2024. 
[17] Hegel, S. 307ff.
[18] Angesichts dieses Mangels am Begriff ist es dann auch nicht verwunderlich, warum Herr Eisele von Ethik statt von Moral spricht, stellt erstere doch den verschämten Reflex der letzteren dar, s. Adorno 2010a: 22f.
[19] S. Seidel, S. 87 – 101. 
[20] Bobbio, S. 58.
[21] Zwingend ist ein Schluss dann, wenn etwas aus einer Setzung folgt, s. Aristoteles, 24b. Sofern also obige Differenzierung angenommen wird, sind die meisten Verbindungen notwendigerweise rechts. Die Bestimmung dessen, was Verbindung bedeutet, hat selbstredend noch zu folgen. Den Regeln der Argumentation folgend ist schließlich Heinrich Schönfelder ohne Zweifel als Nationalsozialist zu beschreiben,s. Wrobel S. 40f. Abweichende Einschätzungen offenbaren mangelnde historische Kenntnis.
[22] Jaeggi, S. 283.
[23] Zum Begriff der Verdinglichung s. Lukács, S. 59-225.
[24] Horkheimer 1985, S. 448.
[25] Zum Begriff des Habitus s. Bourdieu, S. 277ff.
[26] Natürlich muss hier beachtet werden, dass insbesondere 1871 sehr viel größere Teile der intellektuellen Elite Mitglieder der Burschenschaften waren. Dies ändert jedoch nichts an unserer Aussage, bestärkt diese vielmehr, da es verdeutlicht, dass auch zu Kaiserreichszeiten Burschenschaften die überproportional die Möglichkeit gesellschaftlichen Aufstiegs boten.
[27] Uns ist bewusst, dass zu diesem Zeitpunkt fast alle Akademiker Verbindungsstudenten waren, gleichwohl dient dieses Faktum dem Verweis auf eine Kontinuität.
[28] Heither, S. 107.
[29] Schäfer, S. 307.
[30] Schäfer, S. 309.
[31] Bundestagsabgeordnete aus den Reihen der Burschenschaften, in: Der Burschenschafter, Heft 01/2018, S. 26ff.
[32] Burschenschafter in weiteren Parlamenten, in: Der Burschenschafter, Heft 01/2018, S. 30.
[33] Autorenhinweise in: Der Burschenschafter, Heft 02/2017, S. 9 und 11.
[34] https://schottland-tuebingen.de/, Abruf: 27.04.2024. 
[35] https://alamannia.de/verbindungsleben/, Abruf: 27.04.2024.
[36] In dieser idealtypischen Darstellung werden natürlich andere Exklusionsmechanismen ausgeblendet, s. Wright, S. 17ff.
[37] Zu diesem altbekannten und -bewährten Mechanismus aus Ermächtigung und Unterwerfung, der sich auch im Herzen des Rechtssystems findet s. Loick S. 195ff. unter Bezugnahme auf Nietzsche.
[38] Siehe dazuauch die aktuelle soziologische Forschung von Asif Butt von der London School of Economics, der als bisher Erster die Elitenbildung innerhalb der Rechtswissenschaft und -praxis untersucht, s. https://www.lse.ac.uk/sociology/people/research-students/asif-butt. Die Ergebnisse seiner Forschung sollen noch in diesem Jahr erscheinen. 
[39] Dass besonders das juristische Studium als ein Ort klassistischer Abwertung zu beschreiben ist, offenbart Böning, insb. S. 216ff.
[40] Siehe bereits oben.
[41] Zu diesen Mechanismen ausführlich Wright, insb. S. 17ff.
[42] Kurth, S. 17.
[43] Mielke, S. 19.
[44] “Unter Patriarchat werden […] die Beziehungen zwischen den Geschlechtern verstanden, in denen Männer dominant und Frauen untergeordnet sind.” aus: Cyba, S. 1.
Zur Aktualität des Patriarchats: „Trotz […] Veränderungen im Subjekt ist davon auszugehen, dass auch die „postmoderne Flexi-Identitäten“ (Roswitha Scholz) nach wie vor männliche und weibliche Subjekte sind und Frauen dabei den benachteiligten Part einnehmen.“ aus: Linkerhand, S. 36.
[45] Kurth, S. 177.
[46] Zu differenzieren ist selbstredend zwischen pflichtschlagend, nicht-schlagend und fakultativ schlagend. Die hier kritisierten Schotten fallen voller Stolz in die erste Kategorie.
[47] Blazek, S. 156.
[48] Siehe dazu: Webseite der Landsmannschaft Schottland u.a. vom 26.07.2010, verfügbar über wayback-machine: https://web.archive.org/web/20100726205046/http://www.schottland-tuebingen.de/ durch Klick auf den Link Party-Newsletter.
[49] Zur Konstruktion der Frau als “Andere” sowohl in Gänze als auch bereits in der Einleitung de Beauvoir, S.18ff.
[50] So sehr sich im Verbindungsstudenten doch die Selbst-Infantilisierung des Subjekts offenbart, so wenig vermag dies doch über die Gefahren hinwegzutäuschen. 
[51] Horkheimer 1985, S. 347f.
[52] In Anlehnung an Selk, S. 11, 51-65. 
[53] Mudde/Rovira Kaltwasser, S. 1., Vor allem vor diesem Hintergund möchten wir doch an dieser Stelle um den Verzicht auf solche Begriffe in einer entsprechend durchsichtigen Verwendungsweise bitten.
[54] Müller, S. 26.
[55] S. Jörke/Selk für einen Überblick. 
[56] Als kurze Anmerkung: Dass nicht jede Kritik an Eliten populistisch ist, sollte keiner weiteren Überlegung bedürfen.
[57] Mudde, S. 543.
[58] Oder eine wahre Klasse, möchte man ein linkes Pendant zum Volksbegriff ins Spiel bringen.
[59] Also durch die Positionierung des Selbst im Kern der Wahrheit. Auf diese Weise wird performativ die andere Position abgewertet, die eigene überhöht, s. Schopenhauer S.60f. 
[60] Koch/König, S. 12.
[61] Schopenhauer, S. 52.
[62] Greiling, S. 18.
[63] S. etwa Laclau, S. 65–78.
[64] An der einen Stelle, an der dahingehend ein Versuch unternommen wurde, ist oben bereits das Nötige geschrieben worden.
[65] Friedrich, S. 237.
[66] Fichte, S. 339.
[67] Werber, S. 69.
[68] Müller, S. 26.
[69] Nietzsche, § 251. 
[70] Zu dieser Kernproblematik erfolgte noch keine Reaktion.
[71]Zur Diskussion um die “Streitbarkeit” desselben s. exemplarisch Dreier sowie zur Diskussion um ein mögliches Friedensgebot Haedrich.
[72] Popper, S. 333.
[73] Der Begriff des Extremismus ist insofern abzulehnen, als dass er eine vernünftige Mitte konstruiert aus deren Zentrum die Extremismen auszuscheiden und in Äquidistanz befindlich wären. Das ist nicht nur analytisch unzutreffend sondern demokratietheoretsich gefährlich. Für eine tiefere Auseinandersetzung s. Salzborn, S. 16ff.
[74] Wobei die Tatsache, dass auch die extreme “Linke” beizeiten eine Gefahr für jüdisches Leben darstellt, nicht ohne Erwähnung bleiben darf. 
[75] Marx, S. 385.
[76] Marcuse, S. 99f.
[77] Kant, S.481.

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