„Bloß weg mit dem!“

Prof. Dr. Jörg Kinzig erörtert mit uns am 07.05.24 um 18.00 c.t. in Hörsaal 22, als Einstieg in den Kriminologie Block die Grundfragen der Sicherungsverwahrung.

Auch unser Lesekreis wird bald parallel zur Ringvorlesung starten und die in der Ringvorlesung aufgegriffenen Themen vertiefen.

Denn die Sicherungsverwahrung in Deutschland steht stark in der Kritik, und das aus guten Gründen. Viele sehen sie als Verletzung der Menschenrechte an, vor allem weil durch sie Personen über ihre eigentliche Haftstrafe hinaus einsperrt werden, basierend ausschließlich auf der Einschätzung ihrer potenziellen Gefährlichkeit.

Was noch dazu kommt: Die Anwendung dieser Maßnahme ist oft willkürlich. Die Kriterien für die Feststellung, ob jemand gefährlich ist oder nicht, sind total subjektiv und werden von Gericht zu Gericht unterschiedlich angewandt.

Zudem wird bezweifelt, ob die Sicherungsverwahrung wirklich dabei hilft, Personen wieder in die Gesellschaft zu integrieren und Rückfälle zu verhindern. Im Gegenteil, es ist evident, dass die Langzeithaft ohne festes Ende die Chancen auf Rehabilitation auf null reduziert.

Trotz mehrerer Versuche, die Sicherungsverwahrung gesetzlich zu regulieren und die Rechte der Betroffenen zu stärken, bleibt das Thema kontrovers. Die Frage bleibt, wie eine vernünftiger Kompromiss zwischen dem Schutz der Gesellschaft und dem der individuellen Freiheitsrechte aussehen kann.