27.07.2023 – 18:00c.t. – Hörsaal 23 (Kupferbau)
Rechtsstaat oder Repression – unter diesem Motto wollen wir diskutieren, was der §129 StGB (Gründung einer kriminellen Vereinigung) mit unserer Gesellschaft macht. Denn die gesamte Republik beschäftigt sich spätestens seit der Großrazzia bei der letzten Generation mit dem Tanz auf der Rasierklinge den viele Aktivist*innen seit Jahren beschreiten müssen. Gestern war manch einer noch „braver Bürger“ bis die Polizei vor der Tür Einen zum Mitglied einer kriminellen Vereinigung erklärt.
Denn der §129 StGB stellt für die Strafverfolgungsbehörden ein Mittel zur Durchleuchtung politischer Strukturen dar, indem er es erlaubt mit wagen Vorwürfen, die nie für ein Gerichtsverfahren reichen würden, weitreichende Ermittlungsmaßnamen einzuleiten.
Das hat System, denn die Hausdurchsuchung durch voll vermummte Beamt*innen am frühen Morgen ist oft schon Bestrafung genug und motiviert Aktivist*innen zur politischen Inaktivität. Ob es das Motiv der Staatsanwaltschaft ist, durch überzogene Vorwürfe ins Blaue hinein zu ermitteln und Informationen zu sammeln, mag von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Sicher ist nur, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, Aktivist*innen einzuschüchtern und in ihren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken.
Diskutieren wollen wir mit:
- Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, LL.M. – Professur für Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre und Menschenrechte Universität Tübingen
- Martin Heiming – Republikanischer Anwältinnen und Anwälte Verein
- Vertreter*in des Bundesvorstands des Rote Hilfe e.V.
Wir freuen uns auf eine angeregte Diskussion mit unseren Gesprächspartner*innen und euch und danken dem AK Politische Bildung und der Freien Fachschaft Jura für die Mitorganisation.