Brauchen wir einen Tatbestand der Femizide?

Prof. Katharina Beckemper beschäftigt sich am 18.07.2024 um 18 Uhr c.t. in Hörsaal 24 Kupferbau mit der dringenden Frage, ob es in Deutschland eines spezifischen Straftatbestandes für Femizide bedarf. Sie argumentiert, dass Femizide, also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, eine besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellen. Die Einführung eines eigenen Tatbestandes könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für dieses gravierende Problem zu schärfen und die gesellschaftliche und juristische Auseinandersetzung mit der geschlechtsspezifischen Dimension dieser Verbrechen zu fördern. Beckemper betont, dass ein solcher Straftatbestand nicht nur die Strafverfolgung verbessern könnte, sondern auch ein starkes Signal gegen geschlechtsspezifische Gewalt setzen würde. Ihre Forschung und Argumentation zielen darauf ab, die Schutzmechanismen für Frauen zu stärken und die Prävention von Gewalt gegen Frauen zu verbessern.

Content note: Im Vortrag wird es auch um Tötungen und Tötungsarten gehen. Das lässt sich bei diesem Thema nicht vermeiden.