Wenn es im Abitur funktioniert, warum dann nicht im Jurastudium?
Gegen die blinde Zweitkorrektur wird sich weiterhin gesträubt. Konkret bedeutet das, dass der Zweitkorrektor hat Einsicht in das Votum und die Notizen des Erstkorrektors und natürlich dadurch beeinflusst wird. In einem Experiment wurden jetzt 15 Klausuren von 23 Korrektoren korrigiert, dabei lag der durchschnittliche Unterschied zwischen der niedrigsten und höchsten Note bei 6,47 Notenpunkten. Das kann der Unterschied zwischen durchgefallen und vollbefriedigend sein. Im Examen stellt das den absoluten Super-GAU dar. Mehr könnt ihr in diesem Artikel und dem Post von Clemens Hufeld lesen.
Es sollte eigentlich ein Skandal sein, ist aber im Jurastudium die Normalität…